Sonderprogramm für energetische Maßnahmen für Kultureinrichutngen

Der Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. fördert aufgrund des Investitionsprogramms des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur energische Maßnahmen bei kleinen Kultureinrichtungen.

Mit dem Sonderprogramm sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung gefördert werden. Es richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die ehrenamtlich arbeiten, über max. drei hauptamtliche Vollzeitstellen verfügen oder – im Falle freier Theater und Amateurtheater – pro Kalenderjahr nicht mehr als fünf eigene Produktionen inszenieren. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen oder GbRs). Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z.B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren). Nicht antragsberechtigt sind kirchliche und kommunale Einrichtungen. Damit gelten für das Sonderprogramm die gleichen Richtlinien wie für das Investitionsprogramm.

Unter energetischen Maßnahmen oder Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken.

Darunter fallen z.B.

  • Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Einbau einer Photovoltaik-Anlage
  • Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Modernisierung der Heizung und der elektronischen Anlagen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs z.B. Veranstaltungstechnik, stromsparende Scheinwerfer oder Museumsbeleuchtung.

Der Förderbetrag kann zwischen 1.000 und 25.000 Euro liegen, die Förderquote bis zu 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.

ANTRAGSTELLUNG

Für Kultureinrichtungen aus dem Tätigkeitsgebiet des Landschaftsverbandes Weser-Hunte e.V. (Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser) folgende Antragsfrist: 31. Dezember 2023.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie in den beiliegenden Dokumenten, die auf dieser Internetseite abrufbar sind.

UNTERLAGEN

2023-10 Programm zur Förderung investiver Projekte kleiner Kultureinrichtungen.pdf

2023-10 Hinweise zum Investitionsprogramm.pdf

2023-10 Richtlinie-Investitionsprogramm.pdf

2023-10 Mittelabruf zum Investitionsprogramm.pdf

2023-10-Antragsformular zum Investitionsprogramm.docx

2023-10 Verwendungsnachweis.pdf

2023-10 Verwendungsnachweis-Anlage.pdf

2023-10 Info zum Datenschutz.pdf