Für die überregionale Kulturförderung hat das Land Niedersachsen eine besondere Verantwortung. Daher entscheidet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) über Projektanträge von überregionaler Bedeutung, über Anträge auf Förderung aus EU-Mitteln und Mitteln zur kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland sowie über investive, institutionelle und vertragliche Förderungen selbst und wickelt diese Förderungen auch verwaltungsmäßig selbst ab.
Projektanträge ab einer Fördersumme von 10.000 Euro gelten grundsätzlich als Vorhaben von überregionaler Bedeutung.
Entsprechende Anträge sind unter Beachtung der Antragsfristen im Online-Antragsverfahren direkt an das MWK zu richten. Der Landschaftsverband übersendet ggfs. seine Stellungnahme zu Projektanträgen innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist an das MWK.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.mwk.niedersachsen.de