Das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen geht an den Start!

Zielgruppe sind die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, sei es das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein oder die Freilichtbühne. Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro hinterlegt.

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Juli 2020 möglich.

Förderanträge bis zu 8000 Euro werden direkt beim Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. gestellt. Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt.

Kontakt

Kultureinrichtungen aus dem Landkreis Diepholz können ihre Anträge einreichen beim: Landschaftsverband Weser-Hunte e. V., c/o Landkreis Diepholz, z. Hd. Herrn Thomas Stahl, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz.

Kultureinrichtungen aus dem Landkreis Nienburg können ihre Anträge einreichen beim: Landschaftsverband Weser-Hunte e. V., c/o Landkreis Nienburg/Weser, z. Hd. Herrn Michael Duensing, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg.

Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie unter folgendem Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-gemeinnutzige-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-188405.html