Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Kleine Kultureinrichtungen gewährleisten die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen. Als Orte der Begegnung leisten sie einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Darüber hinaus sind sie für die Regionalentwicklung in einem Flächenland wie Niedersachsen von besonderer Bedeutung, da Kultureinrichtungen wichtiger Bestandteil eines attraktiven Lebens- und Wohnumfelds sind.

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.

Gefördert werden

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
  • Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur,
  • Beschaffung und Ausbau der Veranstaltungstechnik,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität,
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs.

Nicht gefördert werden

  • Personal- und laufende Sachkosten,
  • Erwerb von Immobilien, Grundstücken, Objekten,
  • bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum des Landes oder des Bundes,
  • bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum einer Kommune, sofern diese durch den Miet-/Überlassungsvertrag abgedeckt sind; für kleine bauliche Maßnahmen (z. B. Einbau einer neuen Veranstaltungstechnik, Aufbau einer digit. Infrastruktur oder andere grundsätzlich förderfähige Maßnahmen) kann im Einzelfall eine Förderfähigkeit gelten,
  • Maßnahmen, die zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes und/oder der Träger der regionalen Kulturförderung beantragt oder durch diese gefördert werden.

Förderhöhe und Weiteres

  • Beantragt werden können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro.
  • Die Förderhöhe beträgt i. d. R. bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 €/Std., max. bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Ehrenamtliches Engagement zählt zwar nicht zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, darf jedoch bei der Bemessung der Zuwendung berücksichtig werden. Die Zuwendung darf aber nur zur Deckung zuwendungsfähiger Gesamtausgaben verwendet werden.
  • Es können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden.

Ansprechpartner für die Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser ist der Landschaftsverband Weser- Hunte e.V.( Geschäftsstelle Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz oder Geschäftsstelle Nienburg, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg), der als Träger der regionalen Kulturförderung das Förderprogramm umsetzt.

Antragsstichtag ist der 15.11.2024

Dieselbe Maßnahme darf nicht zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen und/oder der Träger der regionalen Kulturförderung beantragt oder durch diese gefördert werden. Eine Förderung durch andere Zuwendungsgeber ist möglich.

Die Antragsunterlagen können Sie hier abrufen:

Antragsformular Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen (Word-Datei, 35 KB)

2024-10-01 Richtlinien Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen (PDF-Datei, 266 KB)