Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen (2020)

Landschaftsverband Weser-Hunte vergibt Fördermittel in den Landkreisen Diepholz und Nienburg

Auch im Jahr 2020 fördern das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen sowie die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro. Von diesem Betrag werden 1,5 Millionen Euro über die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben, eine Million Euro vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen, Anträge mit Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 200.000 Euro direkt beim Ministerium. Antragsstichtag beim MWK ist der 31. August 2020 im Online-Antragsverfahren.

In den Landkreisen Diepholz und Nienburg vergibt der Landschaftsverband Weser-Hunte e. V. die Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen in beiden Landkreisen stehen voraussichtlich insgesamt etwa 85 000 Euro zur Verfügung. Auch beim Landschaftsverband Weser-Hunte ist Antragsstichtag der 31. August 2020.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden:

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
  • digitale Infrastruktur
  • Veranstaltungstechnik
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel eingetragene Vereine, GbRs, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein beziehungsweise einer solchen angehören (beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).

Voraussetzung für eine Förderung durch den Landschaftsverband Weser-Hunte ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und die notwendige Antragsformulare mit einem Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan sind einsehbar und herunterladbar unter www.weser-hunte.de.

Kontakt

Kultureinrichtungen aus dem Landkreis Diepholz können ihre Anträge inklusive Kosten- und Finanzierungsplan einreichen beim: Landschaftsverband Weser-Hunte e. V., c/o Landkreis Diepholz, z. Hd. Herrn Thomas Stahl, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz.

Kultureinrichtungen aus dem Landkreis Nienburg können ihre Anträge inklusive Kosten- und Finanzierungsplan einreichen beim: Landschaftsverband Weser-Hunte e. V., c/o Landkreis Nienburg/Weser, z. Hd. Herrn Michael Duensing, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg.