| Allgemein - Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Der Begriff "Landschaft" meint ursprünglich die Vertretung der drei Stände Adel, Klerus und Stadtbürgertum gegenüber dem Landesherrn; später kamen auch die Bauern hinzu. Die Landschaften stellten seit dem Mittelalter Vorläufer unserer heutigen Parlamente dar. Durch die zunehmende Machtfülle der Landesherrn und territoriale Veränderungen verloren sie im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts ihren politischen Einfluss. Stattdessen nahmen sie immer mehr die sozialen und kulturellen Belange in ihren Regionen wahr. Hier existieren bis heute Niedersachsen die sechs althannoverschen Landschaften:
- Calenberg-Grubenhagensche Landschaft
- Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim
- Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg
- Landschaft der vormaligen Herzogtümer Bremen und Verden
- Hoya-Diepholzsche Landschaft
- Landschaft des vormaligen Fürstentums Osnabrück
Diese sind — zusammen mit der Emsländischen Landschaft — Träger der Landschaftlichen Brandkasse, des Mutterunternehmens der VGH.
Die Ostfriesische Landschaft reformierte in den über 500 Jahren ihres Bestehens mehrfach ihre Verfassung und ist heute ein höherer Kommunalverband mit besonderen Aufgaben.
Von den altnannoverschen Landschaften ging - gemeinsam mit den Landkreisen und Städten - seit 1960 die Initiative zur Gründung von "Landschaftsverbänden" aus. Man übernahm dabei bewusst den Begriff "Landschaft" in den Vereinsnamen, um damit an die Tradition eigenständiger Regionalkulturen anzuknüpfen.
Weitere Informationen zu "alten und neuen Landschaftsen in Niedersachsen" erhalten Sie auch unter www.landschaftsverband.org/verband/vortrag-wangenheim-1993.html. |